Mortal Kombat I ist nicht mehr beschlagnahmt!

Mortal Kombat Logo

Es ist ja nun schon einige Jahre her, dass wir uns mit der Zensur in Deutschland befasst hatten – wer Interesse daran hat, kann sich den Artikel Ein Lied gegen Zensur gerne noch einmal durchlesen – und zur damaligen Zeit sah es auch wirklich danach aus, als ob gewisse Entscheidungen wohl für alle Ewigkeiten in Stein gemeißelt sind.
Aber Wunder geschehen tatsächlich immer wieder; so auch bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, welche vor kurzem verkündete: Mortal Kombat und auch seine beiden Nachfolger wurden alle von der Beschlagnahme-Liste gestrichen und die logische Indizierung, welche eine Beschlagnahme mit sich bringt, ist ebenfalls vom Tisch.
Man mag sich jetzt natürlich fragen, was es bringt, so alte Spiele aus dem sogenannten Giftschrank zu befreien. Daher wollen wir eine kleine Zeitreise unternehmen, um zu zeigen, welchen Stellenwert Mortal Kombat für Spieler und Jugendschützer eingenommen hatte.

1992. Die Welt ist schön.

Videospiele genossen Anfang der 1990er Jahre noch den Ruf, softe Unterhaltung zu sein. Kinder und Erwachsene vergnügten sich mit Mario; Sonic; den Blöcken von Tetris; der Legende von Prinzessin Zelda, die mindestens ebenso dämlich war wie Mario’s Prinzessin Toadstool oder seine alte Freundin Daisy, weil sie sich immer wieder entführen lassen…
Alles war gut, könnte man meinen. Ein Unternehmen sollte allerdings ein Spiel auf den Markt bringen, welches schlagartig für Gesprächsstoff sorgte und gezeigt hat, dass Mario und Co. in manchen Augen zu kindisch waren.

Mortal Monday, Fatalities und andere Grausamkeiten

Anfang der 1990er war Street Fighter II die Wahl, wenn es um Beat’em Ups ging. Das Spiel besaß eine ausgewogene Balance; eine (teilweise widersprüchliche) Story, und Charaktere, die auch so etwas wie Coolness ausgestrahlt haben.

Selbstverständlich gibt es da, wo Geld zu holen ist, auch Trittbrettfahrer; und da die meisten Beat’em Ups dieser Zeit ihren Ursprung in der Spielhalle hatten – wo sich ein Spieler auch so etwas wie Reputation und Anerkennung verdienen konnte – sollte sich ein Unternehmen mit ihrer Schöpfung über alle anderen stellen und Street Fighter II gewaltig Konkurrenz machen.
Kleiner Nebeneffekt ihrer Schöpfung war gleichzeitig, dass Jugendschützer weltweit ihnen den Krieg erklärten.

Midway Home Entertainment, Inc., die 1988 vom Spieleautomatenhersteller Williams übernommen wurden, dachten im Jahre 1991 darüber nach, ein Konkurrenzprodukt zum überaus erfolgreichen Street Fighter II zu entwickeln.
Anders als bei anderen Firmen dieser Zeit, die ihre Sprites noch gezeichnet hatten, sollten die Charaktere in ihrem Spiel realistisch wirken, und so wurde das Spiel Mortal Kombat mittels BlueScreen und digitalisierten Sprites realisiert.

Machen wir es grausam!

Gleichzeitig wurde überlegt, womit man sich von der Konkurrenz abheben konnte.
Und so kam laut Ed Boon – einem der verantwortlichen Chefentwickler des Spiels – aus seinem Team der Vorschlag, etwas Grausames zu machen.

Mortal Kombat Werbeposter Spielhalle
Mortal Kombat Werbeposter
Quelle: https://flyers.arcade-museum.com

Wie manch ein Gamer vielleicht weiß, gibt es in beinahe jedem Beat’em Up die Situation, dass ein Gegner mitten im Kampf kurzzeitig regungs- und wehrlos ist.
Boon und sein Team legten diese Phase an das Ende des Kampfes, und nach einem tiefgeratenen Voiceover (Finish him!) sollte der Sieger mit einem Fatality genannten Move den Gegner anschließend töten. Ursprünglich war angedacht, dass Fatalities schwer zu erlernen waren; Boon und sein Team ahnten nicht, dass es am Ende wahre Schlachten darum gab, alle Fatalities zu erlernen und zu beherrschen.

Als das Spiel in die Spielhallen kam, machte es Street Fighter II gewaltig Konkurrenz; der Automat verkaufte sich zeitweilig besser als das Konkurrenzprodukt aus dem Hause Capcom.
Bis hierhin war noch alles gut; das Spiel machte sich in den Arcadehallen einen Namen; da diese aber meistens sowieso nur von Erwachsenen betreten wurden, griff hier noch keiner ein. Bis zum 13. September 1993, dem Mortal Monday.



An besagtem Mortal Monday brachten Midway ihren Spielhallen-Hit unter das Volk, und mit Werbespots wie dem obigen wurde dies in einer zu der Zeit beispiellosen Kampagne kundgetan. Der Release erfolgte auf beinahe allen zu der Zeit verfügbaren Konsolen; selbst Versionen für den Nintendo Game Boy und den Sega Game Gear erschienen.
Die Reaktion der Jugend war kurz darauf klar:
Mortal Kombat war hipp, es war cool und vor allem: es gab, in den meisten Fassungen, Blut zu sehen.

Brutal und menschenverachtend; von Grund auf böse.

So gerieten Videospiele in den Fokus von Jugendschützern; das Entertainment Software Rating Board, quasi das US-Äquivalent zu der USK in Deutschland, wurde als direkte Reaktion daraufhin ins Leben gerufen.
Allerdings mit dem gravierenden Unterschied, dass es sich hier im Endeffekt um eine freiwillige Klassifizierung handelt.
In den USA ist es trotzdem der de-facto Standard, und kaum ein Publisher lässt seine Spiele nicht bewerten.

Joe Lieberman, die Hassfigur der Gaming-Szene in den USA Quelle: gamasutra.com
Joe Lieberman, die Hassfigur der Gaming-Szene in den USA
Quelle: gamasutra.com

Auch einige Politiker beteiligten sich an der daraufhin folgenden Hetzjagd gegen Videospiele; US-Senator Joe Lieberman, der mit seiner Forderung solche Spiele zu verbieten US-weit Aufsehen erregte, ist nur ein Beispiel.
Lieberman übrigens begründete seine Meinung durch Mortal Kombat und das kurz vorher erschienene Night Trap, welches er angeblich selbst erworben hat. Bei der berühmten Senatsanhörung, die im Wortlaut leider nicht mehr zu finden ist, begründeten sie, warum sie gerade Night Trap für gefährlich hielten.
The hearings were covered heavily by the media and were co-chaired by Senators Joseph Lieberman (Connecticut) and Herbert H. Kohl (Wisconsin), during which Night Trap was cited as „shameful“, „ultra-violent“, „sick“, and „disgusting“, encouraging an „effort to trap and kill women“.

Quelle: wikipedia.org

Ironischerweise ging es in Night Trap nicht darum, Frauen in Fallen zu locken oder zu töten, sondern das genaue Gegenteil war der Fall.
Aber wie so oft bewahrheitete sich auch hier: mit der Wahrheit kommt man eben nicht voran.
Oder wie es ein deutscher Politiker mal formulierte, als er gefragt wurde, welche Spiele er denn bereits gespielt hätte:
Ich habe nicht gespielt, sondern ich habe mir diese Szenen aus mehreren Spielen zeigen lassen. Man muss sich klar machen, welche Form der Brutalität auf dem letzten Level eines solchen Spiels erwartet wird. Das ist auch das Problem der Selbstkontrollstelle der Softwareindustrie, der USK: die Prüfer gehen oft eben nicht ins Detail und sehen sich das letzte Level, in dem möglicherweise die brutalsten Szenen umgesetzt werden, nicht an.
Quelle: Uwe Schünemann, 2006 in einem Stern-Interview

Da wundert einen ja nichts mehr, oder?
Nintendo, Sega und die anderen Publisher jedenfalls versuchten dem Ganzen natürlich entgegenzuwirken; während Sega eine Altersklassifizierung für notwendig errachtete und auf den Weg brachte, wollte Nintendo nicht sofort auf den Zug aufspringen; in ihren Augen reichte die familienfreundliche Politik ihrerseits aus, um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Die Gründung des ESRB wurde trotz alledem beschlossen, und auf der anderen Seite der Erdkugel war alles gut.

Aber wie sah die Situation in Deutschland aus?

Auch in Deutschland wurde, betreffend vor allem Mortal Kombat, ebenfalls über ein generelles Verbot von brutalen Videospielen nachgedacht.
Eine Indizierung wurde 1994 hastig durchgeführt, und parallel zum bald darauf erschienenen zweiten Teil wurde auch Mortal Kombat alsbald beschlagnahmt. Witzigerweise auch die SNESFassung, die weltweit nur in einer geschnittenen Variante herauskam. Hier wurde effektiv alles herausgeschnitten, was auch nur im Ansatz brutal war; dies war auch der Grund, wieso die Verkaufszahlen der Mega Drive-Fassung des Spieles die Verkaufszahlen der SNES-Version um ein vielfaches ausstachen.

Nach der Gründung des ESRB sah Nintendo von weiteren familienfreundlichen Zensurmaßnahmen ab, da sie sich nun nicht mehr in der vollen Verantwortung sahen.
Der BPjM war das allerdings egal, wenn es nach ihnen und der breiten Öffentlichkeit gegangen wäre, dann hätte man das Spiel mit dem Drachen am liebsten ganz aus dem Verkehr gezogen.
Einzig die Game Boy-Fassungen der Mortal Kombat-Reihe blieben von Indizierungen und Beschlagnahmungen verschont.

Wirklich so brutal? Das ist doch heute nur Pixelbrei!

Der Satz dieser Überschrift mag jetzt überspitzt klingen; tatsächlich ist Mortal Kombat auf heutigen HD-Displays nur schwer als das zu erkennen, was es damals ausgemacht hatte. Die Sprites waren digitalisiert; bedeutete, man nahm einfach Schauspieler vor einer Bluescreen-Wand, hat diese aufgenommen und ins Spiel transferiert. Auf alten Fernsehern (heute liebevoll Röhren genannt) sah das Endergebnis durchaus ansprechend und realistisch aus…wenn man es realistisch findet, dem Gegner mit einem Schlag in die Brust das Herz entnehmen zu können, wie es manche Fatality-Moves möglich machten.

Grausamer Mord, oder: Fatality!

Wie bereits erwähnt, waren der Hauptgrund für das Anstoßen an gängige Jugendschutz-Konventionen dieser Zeit die teilweise überaus brutalen Moves, Fatality genannt, die man zum Ende einer Runde durchführen konnte, indem man dem benommenen Gegner bspw. das Herz rausreißen; ihn in Flammen aufgehen lassen oder ihn auch mit einem MK-Automaten zerquetschen konnte.
Was heutigen Jugendlichen – die natürlich einen ganz anderen Medienkonsum gewöhnt sind als Kids der 90er – wohl nur ein müdes Lächeln entlockt, wenn man an brutale Games wie Doom – Eternal denkt (Testbericht), war Mortal Kombat in den 1990er das Maß der Dinge, wenn man von brutalen Videospielen auf Konsolen geredet hat.
Während im PC-Bereich Wolfenstein 3D – welches kürzlich ebenfalls freigegeben wurde, weil sich u.a. auch die Sache mit dem automatischem Verbot von Hakenkreuzen in Videospielen deutlich verbessert hat – und knapp ein Jahr später der Klassiker Doom von 1993 für Furore bei Fans des neugeschaffenen 3D-Shooter Genres und Jugendschützern zugleich sorgte, so war Mortal Kombat im Bereich der Konsolen – und Spielhöllen – mitverantwortlich für einen Aufschrei aller.
Wie erwähnt, führte unter anderem dieses Spiel zur Gründung des ESRB in den Staaten, und auch die BPjM bekam sehr viel mehr zu tun.

Ab in den Giftschrank

Während Mortal Kombat I in den meisten Fassungen für gängige Heimkonsolen – allen voran die beiden wichtigsten: Super Nintendo und Sega Mega Drive – zensiert wurde, sollten bei Mortal Kombat II bald alle Hemmungen fallen.

Sega does, what Nintendon’t, or: There will be blood!

Nintendo war beim Erstling noch darauf bedacht, dass man weiterhin das kindgerechte Unternehmen blieb, als welches man bekannt war, daher wurden alle Grausamkeiten und auch das Blut, welches virtuell gefühlt literweise verspritzt wird, aus der Super Nintendo Fassung entnommen.
Diese Entscheidung sollte sich auch in den Verkaufszahlen bemerkbar machen, denn Sega ging den umgekehrten Weg.

Wie lautet das Zauberwort? Abacabb?

Zwar waren auch hier alle Grausamkeiten ausgeblendet, allerdings konnten durch einen Tastencode – heute besser als Bloodcode bekannt – die meisten Dinge, die Mortal Kombat ausmachten, wieder aktiviert werden: Blut und die berühmt gewordenen Fatalities.
Trotz der grafisch schwächeren Leistung des Titels – der Sega Mega Drive konnte 64 Farben gleichzeitig darstellen, während das Super Nintendo in der Lage war, 256 Farben anzuzeigen – und dem scheppernden Sound – ein übliches Problem des Mega Drive – verkaufte sich die Sega-Fassung wesentlich besser als das Pendant auf dem Super Nintendo.
Aufgrund dieser Tatsache – und auch aufgrund der Gründung des ESRB – entschied sich Nintendo, dass von nun an auch brutalere Spiele ihren Weg auf ihre Konsolen finden dürfen.

1994. Oops, we did it again!

Ungefähr zur gleichen Zeit, als Mortal Kombat I im Jahre 1993 seinen Weg von den Spielhallen auf Spielkonsolen vollzogen hatte, erschien der Nachfolger Mortal Kombat II; auch hier zuerst natürlich in den Spielhallen.

Mortal Kombat II DOS-Fassung
Mortal Kombat II, DOS-Fassung

Als dieses Spiel dann ebenfalls seinen Ziegeszug in die Kinder- und Wohnzimmer dieser Welt vollziehen sollte, wurde es Jugendschützern zu bunt; oder auch zu brutal.
Mortal Kombat II wurde in Deutschland flugs nach Release indiziert und kurz darauf beschlagnahmt.
Im gleichen Rutsch wurde auch der erste Teil indiziert und beschlagnahmt, obwohl dieser – wie mehrfach erwähnt – in der Super Nintendo Fassung bereits zensiert war.
Folglich waren in Deutschland Verkauf und Werbung für beide Games verboten; nur die Game Boy-Versionen beider Titel waren legal erhältlich, obwohl Teil 2 sogar Fatalities eingebaut hatte; diese konnte man aber – auch aufgrund der grafisch eher schwachen Darstellung des Game Boy –  kaum als das erkennen, was sie auf den großen Konsolen waren.

Unnötig zu erwähnen, dass es auch den dritten Teil nicht besser erwischt hatte, auch dieser wurde mit einer Sonderbehandlung seitens der BPjM bedacht; auch die meisten Nachfolgetitel bis Mortal Kombat X (2015) wurden in der Regel schleunigst indiziert oder in manchen Fällen auch beschlagnahmt.

Freiheit!

Nachdem die ersten drei Mortal Kombat Spiele nun aus dem Giftschrank der BPjM befreit wurden – Teil 3 wurde bereits im November 2019 von der Liste gestrichen – kann man sich die Frage stellen, ob man seitens der NetherRealm Studios – welches die Rechte an der Mortal Kombat Reihe besitzt – darüber nachdenkt, eine weitere Fassung der Mortal Kombat Arcade Kollection, welche bereits seit einigen Jahren für PlayStation 3, Xbox 360 und PC exisitiert, veröffentlicht.
Eine HD-Fassung der alten Teile wäre mit Sicherheit ein grandioses Vergnügen.

Ein guter Weg in Sachen Jugendschutz

Man muss aber auch betonen, dass die BPjM momentan einen sehr guten Job macht und viele Titel, die noch in den 1980ern und 1990ern für Brutalität erster Güteklasse standen, heute wieder freigegeben und seitens der Bewertungsstellen – in Deutschland also im Filmbereich FSK und im Unterhaltungs/Videospielbereich USK – mit einer niedrigeren Altersfreigabe bedacht werden.
Es ist zu hoffen, dass sich dieser Trend fortsetzt und viele Spiele und Filme, bei denen man – als Fan – nur lachen kann, dass oder warum diese indiziert und beschlagnahmt worden sind, endlich eine Freigabe erhalten.
Man darf das nicht falsch verstehen: Jugendschutz ist eine gute Sache, ohne Frage.
Es gibt Medien und Dinge, die Personen unter 18 Jahren einfach nicht tun und ansehen sollten, da sind wir uns vermutlich alle einig. Aber ein Werbe- und Verbreitungsverbot seitens einer staatlichen Stelle, die auch erwachsene Bürger gängelt oder ihnen den Zugang zu gewissen Medien erschwert, ist heutzutage einfach nicht mehr zeitgemäß.

Damals wie heute

Fraglich ist, ob diese jemals zeitgemäß war; die Älteren unter uns werden sich sicher an die Ära erinnern, als es noch kein Internet gegeben hat und dass es auf Schulhöfen öfters mal den einen „Dealer“ unter den Schülern gegeben hat; der einen mit kopierten Disketten und Videokassetten – später CDs und DVDs – versorgen konnte, in der Regel mit dem neuesten „Shit“, der gerade heiß war. Ob das jetzt brutale Filme oder Spiele gewesen sind; der Dealer hatte für meist kleines Geld beinahe alles.
In der heutigen Zeit ist es sogar noch einfacher, an diese Spiele und Filme ranzukommen, auch für Jugendliche ist es nicht schwer.
Dank Internet lassen sich die meisten Medien ohne Probleme finden; ein legaler Erwerb im Ausland ist problemlos möglich.
Natürlich benutzen deutsche oder auch internationale Unternehmen häufig bspw. das Ident-Verfahren, um gierige Jugendliche davon abzuhalten, den nächsten Brutalo-Ab18 Schocker in Händen zu halten…Amazon-Käufer in Deutschland bspw. kennen die obligatorischen 5 Euro Aufpreis, wenn man ein Erwachsenen-Medium bestellt…der Postbote fragt dann brav nach dem Ausweis, und nur wenn Name von Besteller und Ausweisinhaber die Gleichen sind, darf dieser das Spiel übergeben.
Eine Gängelung, die – no pun intended – seitens mancher Redakteure beinahe in einem Fatality an eben jenem Postboten geendet hat, wenn dieser zu blöd war, seinen Computer zu bedienen.

Allerdings verzichten viele Unternehmen im Ausland darauf, und während „ehrliche“ deutsche Spieler und Käufer oftmals blöd da stehen, wenn sie das neueste Ab18 Medium beim örtlichen Händler kaufen wollen, werden Besteller im Ausland meistens mit einem einfachen Wurf in den Briefkasten belohnt.

Daher stellt sich wirklich die Frage, ob man mit solchen Verboten überhaupt noch etwas bewirkt oder die BPjM – wie viele ihrer Mitglieder – nicht doch langsam zum alten Eisen gehört.